Hausschwammsanierung mit Heißluft, 1994

Die Zehntscheune in Grebenstein zeigte 1994 Verwerfungen im Parkett. Der hinzugezogene Fußbodenspezialist stellte fest, dass es Pilzbefall gibt. Daraufhin wurde ich mit einem Gerichtsgutachten beauftragt, zu klären, welcher Pilzbefall am Parkett vorhanden ist, was die Ursache ist und wie die Sanierung durchgeführt werden kann.

Bei der Untersuchung stellte sich heraus, dass in dem historischen Haus das Fachwerk erhalten wurde und auf der Innenseite mit einem Strohholzleichtlehm eine Dämmung vorgenommen wurde. Die Dämmschicht innen lag zwischen 30 und 40 cm Dicke.
Verwendet wurden alte Holzbauteile (Abfallholz, auch mit Pilzbefall verwendet), die geschreddert wurden und in das Strohlehmgemisch naß eingearbeitet wurden. Diese fertig angelieferte Mischung (also mehr nass als feucht) wurde im Sommer im Außenbereich in einem geschlossenen Container stehengelassen, praktisch in einem Treibhausklima.

Das Gebäude wurde damit innen gedämmt und, wie sich dann im nachhinein herausstellte, nicht ausreichend austrocknen gelassen. Das lag wohl daran, dass die Zehntscheune unbedingt zu einer größeren Feierlichkeit in Betrieb genommen werden musste.

In diesem Strohlehmgemisch wurde dann etwa 2 Jahre nach der Einweihung des Gebäudes der Kellerschwamm gefunden, der Grubenschwamm und praktisch durchgängig in allen Bereichen dieses Fachwerkhauses auch der Hausschwamm. Das Ergebnis war, dass eine vollständige Freilegung des Fachwerks notwendig wurde. Gemäß DIN 68 800 Teil 4 war damit das Fachwerk auch zu entsorgen, weil es innerhalb der Sicherheitszone (Angstzone) von 1,5 m in der Wand lag.
Bei einem anderen Objekt in Herford hatte ich 1989 erfolgreich ein Fachwerk sanieren lassen, indem das vom Hausschwamm bewachsene Holz in einer Trockenkammer getrocknet wurde (Temperaturen über 50 °C, damit eine Hitzeabtötung) und die historischen Ziegelsteine, die nach Ansicht der Denkmalpflege unbedingt wieder verwendet werden mussten, mit einer 5 %igen Schwammsanierungsmittellösung geflutet wurden (Oberflächenbehandlung gemäß DIN 68 800 Teil 4).

 

Ähnliches habe ich für dieses Objekt vorgesehen. Es sollte die Strohholzleichtlehmschicht, die vom Pilzbefall komplett durchwachsen war, entfernt werden, ebenso die Ausfachungen. Mit der Bohrwiderstandsmessung hatte ich nachgewiesen, dass die Zerstörung des Holzes höchstens 0,5 cm tief von der Oberfläche nach innen vorhanden ist. Es war an allen Pfosten im Sockelbereich EG keine Kernfäule zu erkennen. Weiter oben nahmen die Schäden ab. Wasser läuft den Berg runter, also mussten die stärksten Schäden unten sein. Dort habe ich nichts gemessen.

Mein Sanierungsvorschlag im Hinblick auf die Denkmalwürdigkeit des Objektes war also, diese Hölzer mit Hitze zu behandeln um den Hausschwamm abzutöten. Zu diesem Zeitpunkt widersprach dieser Sanierungsvorschlag natürlich vollständig dem Wortlaut der DIN 68 800, nach den Gesichtspunkten der DIN 68 800 Teil 4 aus dem Jahr 2009 (Gelbdruck) ist aber die Hitzebehandlung als Sonderverfahren zugelassen. Ich bin sicher, dass der Hausschwamm auch schon im Jahr 1994 mit einer Hitzebehandlung hätte abgetötet werden können. Darauf hat der Hausschwamm auch schon damals reagiert (wurde in Dänemark schon angewendet).

Professor Gerner aus Fulda Johannesberg wurde hinzugezogen als Berater der Stadt Grebenstein. Er hat den Sanierungsvorschlag in der Stadtratsitzung als nicht DIN-gerecht zerrissen und generell bezweifelt, dass diese Methode funktioniert. Daraufhin hat sich der Stadtrat entschlossen, das komplette Gebäude abzureißen.
Leider wurde mir hier aus Unkenntnis der tatsächlichen Eigenschaften des Hausschwamms ein Sanierungsverfahren blockiert, dessen Durchführung sicher frühzeitig eine Veränderung der Einstellung zum Echten Hausschwamm bewirkt hätte. Heute ist das möglich, für viele Gebäude jedoch zu spät.

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